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Aufsehen erregendes
Gerichtsurteil in Frankreich
Ein Recht auf
Nicht-Leben?
Ein
französisches Gericht hat einem 17jährigen behinderten Jungen Schadensersatz
zugesprochen - weil er lebt. Die Ärzte hatten vor seiner Geburt eine Infektion
der Mutter als ungefährlich für die Gesundheit des Kindes beurteilt. Das Kind
kam jedoch behindert zur Welt: taub, fast blind, teilweise gelähmt und geistig
behindert. Auch den Eltern wurde Schadensersatz zugesprochen: Sie hätten, so
gaben sie an, das Kind abtreiben lassen, wenn die Ärzte sie "richtig"
beraten hätten.
Schadensersatz für Eltern, die auf Anraten der Ärzte ein Kind
zur Welt kommen lassen, das dann aber behindert ist, gibt es per Gericht bereits
in vielen Ländern, auch in Deutschland. Neu am französischen Fall ist, dass auch
das Kind selbst ein Recht haben soll, nicht geboren zu werden, weil die
Behinderung als "fehlerhaftes Leben" beurteilt wird, englisch "wrongful life"
oder "wrongful birth". Zur Zeit des Dritten Reiches sprach man von
"lebensunwertem Leben" - oder, wie es ein ärztlicher Leiter der evangelischen
Diakonie 1937 im Hinblick auf Behinderte sagte: "Dieses Leben
ist dem Schöpfer zurückzugeben."
Experten befürchten nun, dass der Druck auf Eltern wachsen
wird, die auch behinderten Kindern ein Recht auf Leben zusprechen und sie zur
Welt kommen lassen, ganz nach dem Motto: "Ein behindertes Kind - das muss doch
heute wirklich nicht mehr sein." In Deutschland wird derzeit versucht, die
pränatale Diagnostik einzuführen, mit deren Hilfe Embryonen nach einer
Befruchtung im Reagenzglas auf Erbschäden untersucht werden, ehe sie dann in
die Gebärmutter eingesetzt werden.
Dabei wird meist verschwiegen, dass die künstliche
Befruchtung mit einer hohen seelischen und körperlichen Belastung der Frauen
verbunden ist - die Chance, ein Kind zu bekommen, liegt pro Einpflanzung eines
im Reagenzglas befruchteten Embryos bei etwa 18 Prozent; es sind also immer
mehrere solcher Eingriffe notwendig.
Das alles ist nur möglich, weil die Kirchen das Wissen darum
beseitigt haben, dass eine Behinderung keine Willkür Gottes oder des Schicksals
ist, sondern aufgrund von Reinkarnation erklärbar ist und eine große Chance für
das Ende des Leides beinhaltet.
So könnte man auch berücksichtigen: Der Mensch besteht aus Körper, Seele und
Geist. Auch die Seele eines behinderten Kindes hat eine Lebensaufgabe, die sie
in den jenseitigen Welten bewusst angenommen hat - und die Eltern haben die
Chance, dieser Seele bei der Bewältigung dieser schwierigen Aufgabe
beizustehen, was Teil ihrer eigenen Lebensaufgabe sein kann. Wer einer Seele die
Einverleibung verwehrt, der handelt somit gegen Gottes Gesetze. Er setzt
Ursachen, die früher oder später entsprechende Wirkungen nach sich ziehen
werden. Da dieses geistige Wissen von den Kirchen verdunkelt und verdrängt
wurde, steuern wir heute auf die „Schöne neue Welt" zu, in der der
Mensch sich selbst und seine Vorstellungen von Leben über Gott stellt. Doch die
Natur spielt dabei nicht mehr mit - die zunehmenden Seuchen bei Mensch und Tier
sind nur ein Anzeichen dafür.
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