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Sind Urchristen Menschen zweiter Klasse? Wie Berliner
Richter Zwei Landwirte wollten vom Staat ein Grundstück erwerben, das der Staat verkaufen wollte. Doch man wies sie ab, weil sie das falsche Gebetbuch hatten. Und die Gerichte hielten diese Behandlung für richtig. Ein Fall wie im Mittelalter – doch er spielte im Jahr 2003. Das Kammergericht zu Berlin ist eine Institution von altehrwürdiger
Tradition. Wer das monumentale Gerichtsgebäude betritt, verliert sich in einem
palastartigen Treppenhaus und unter wuchtigen Gewölben. Der Prunk aus Stein und
Marmor verkündet die Macht der Justiz und schüchtert ihre Kundschaft ein. Wer
hier sein Recht sucht, muss sich klein vorkommen. Gesetzbuch oder Gebetbuch? Ob das auch heute noch gilt – Kumpanei unter Juristen zu Lasten der Gerechtigkeit? Daran dachten auch die beiden Landwirte, als sie mit ihrem Anwalt den Sitzungssaal suchten, in dem sie bei Richtern des Kammergerichts ihr Recht gegen das Unrecht einfordern wollten, das ihnen Richter des Landgerichts angetan hatten: Die beiden Bauern, ehemals stramme Kirchenchristen, waren aus ihren Kirchen ausgetreten, um sich einer urchristlichen Gemeinschaft anzuschließen. Seit Jahren betreiben sie ökologische Landwirtschaft besonderer Art; sie nennen es »Friedfertigen Landbau«, weil sie keine Nutztiere halten, den Boden nicht mit Mist und Gülle oder Kunstdünger traktieren und die alte Drei-Felder-Wirtschaft praktizieren. In Verbindung mit einer Stiftung führen sie landschaftspflegerische Maßnahmen durch, legen Hecken an und forsten Wälder auf, um natürliche Lebensräume zu schaffen, in denen Natur und Tiere wieder in Frieden und in Einheit mit den Menschen leben können. In unmittelbarer Nähe ihres Hofes und umschlossen von ihren Feldern und Wäldern befindet sich ein Waldstück, das im Eigentum des Staates steht. Die Landwirte wollten es erwerben. Die Vermögensverwaltung des Staates war bereit, es zu verkaufen. Man hätte längst zum Notar gehen können, wenn nicht folgendes passiert wäre: Obwohl es nur um ein kleines Stück Land ging, wurde die Angelegenheit plötzlich an höchster Stelle, im Bundesfinanzministerium, bearbeitet, und dies auf sonderbare Art: Das Bundesfinanzministerium schaltete das Bundesfamilienministerium ein, und dieses bat wiederum um eine Stellungnahme des Bayerischen Kultusministeriums. So als ob es um einen bundesweit bedeutsamen Kindergarten oder ein großes Schulprojekt ginge. Doch es ging nur um die Glaubenszugehörigkeit der beiden Landwirte. Das Bayerische Kultusministerium signalisierte dem Bundesfamilienministerium, dass gegen die Glaubensgemeinschaft der beiden letztlich nichts einzuwenden sei. Das Bundesfinanzministerium signalisierte schließlich, dass es den Wald an die Landwirte verkaufen wolle. Doch plötzlich riss man in letzter Minute das Ruder wieder herum und teilte den Landwirten mit, dass man an sie und an ihnen »»nahe stehende Personen« das Grundstück nicht verkaufen werde. Im Ministerium verweigerte man die Auskunft, warum dies so sei; auf der unteren Verwaltungsebene räumte man ungeniert ein, dass die Zugehörigkeit der Landwirte zur Gemeinschaft der Urchristen im Universellen Leben der Grund für die Kehrtwendung sei. Gegen so viel Willkür klagten die Bauern und verlangten, nicht schlechter als Katholiken und Protestanten behandelt zu werden: Mit diesen wäre der Verkauf des Waldgrundstücks ja längst zustande gekommen. Doch das Landgericht Berlin war der Auffassung, daraus könnten die Landwirte kein Recht auf Vertragsschluss ableiten. Es sei auch überhaupt nicht willkürlich gewesen, dass man ihre »Sektenzugehörigkeit« bei der Entscheidung, ob man ihnen Wald verkaufe, berücksichtige. Außerdem müsse der Staat in der Öffentlichkeit sein Ansehen wahren, das eben Schaden nehmen könnte, wenn man mit Leuten wie den beiden Klägern Geschäfte abschließe. »Das darf nicht wahr sein ...« Die Kläger waren verblüfft, denn sie glaubten bislang, in einem Rechtsstaat zu leben, dessen Verfassung Gleichbehandlung gebietet und Religionsfreiheit gewährleistet. Das musste ein Irrtum oder eine einmalige Bosheit sein, was die Berliner Landrichter da entschieden hatten. Oder war der Rechtsstaat, so fragten sich die Landwirte belämmert, gar kein Rechtsstaat, sondern eher ein Kirchenstaat, in der jeder geschurigelt werden darf, der sich von der Kirche abwendet und sich einer neuen religiösen Bewegung anschließt – im vorliegenden Fall einer an das Urchristentum anknüpfenden Gemeinschaft, die mit theologischen Dogmen über einen strafenden Gott und ewige Verdammnis nichts mehr zu tun haben will. Weil all das nicht wahr sein konnte, riefen die Landwirte gegen das Schandurteil des Landgerichts das Kammergericht an. Ihr Anwalt zog noch einmal alle Register des juristischen Handwerks: Er bemühte den Rechtsstaat und die Verfassung, bot Beweismittel dafür an, dass der Grundstückskauf allein am Gebetbuch der Interessenten scheiterte. Mindestens müsste man seinen Mandanten doch sagen, welche geheimen Dossiers hinter ihrem Rücken herumgereicht würden, damit sie dazu Stellung nehmen könnten. Auch stellte er die Frage, welche Mentalität im Spiel sei, wenn ein Gericht ganz ungeniert dem Staat die Möglichkeit gebe, Menschen, die einen missliebigen Glauben haben, schlechter zu behandeln als andere. Erinnert dies, so fragte der Anwalt, nicht an finstere Zeiten deutscher Vergangenheit, in der sich Richter fanden, die Verträge mit jüdischen Mitbürgern schlicht für nichtig erklärten. »Man fühlt sich an finstere Zeiten erinnert ...« Mit diesen Argumenten im Gepäck strebte der Advokat mit seinen Mandanten nun
dem Sitzungssaal 135 zu, um dort Gerechtigkeit zu finden, die man ihnen in 1.
Instanz verweigert hatte. Justitia war ausschließlich in weiblicher Gestalt
vertreten. Drei Richterinnen amtierten. Gewichtig und nicht ohne belehrenden
Unterton eröffnete die Senatsvorsitzende Böhrenz die Verhandlung: »Wir haben die
Sache natürlich gründlich vor beraten ... Aus dem bisherigen Verhalten des
Staates lässt sich kein Rechtsanspruch ableiten, da die Entscheidung des
Staatssekretärs noch offen war, auch wenn die Beamten den Verkauf empfohlen
haben ...« Das konnte man noch verstehen, es war ja wohl auch nur die
Einleitung, um zum Hauptgesichtspunkt vorzustoßen: Dem von der Verfassung
garantierten Gleichbehandlungsgebot, das eine Schlechterbehandlung aus
Glaubensgründen ausschließt. Doch auch hier hatte die Frau Vorsitzende wenig
Einsehen: »Niemand hat einen Rechtsanspruch, dass ihm der Staat Eigentum
überträgt ... Niemand hat einen Anspruch darauf, dass ihm jemand sagt, warum man
mit ihm keine Geschäfte abschließt ...« Am Schluss meinte sie sogar: »Wenn ihnen
das Haus ihres Nachbarn gefällt und er verkauft es ihnen nicht, können sie doch
nicht verlangen, dass er ihnen hierfür die Gründe nennt ...« Die Damenriege in den schwarzen Roben schien das nicht zu verstehen. »Klammern Sie nicht den wesentlichen Teil des Sachverhalts aus«, fragte der Advokat, »wenn Sie den Fall mit einem privaten Grundstückskauf vergleichen, anstatt die besonderen Verpflichtungen des Staates und die diskriminierende Vorgeschichte des Falles zu berücksichtigen? Oder halten Sie die Äußerungen eines Beamten, dass man nur deshalb nicht verkaufe, weil die Interessenten einer bestimmten Religionsgemeinschaft angehören, für Spekulation? Schließlich habe ich dafür Zeugen angeboten. Im übrigen: Auch die 1. Instanz ging ja davon aus, dass die Religionszugehörigkeit, die sie mit dem schimpflichen Begriff ‘Sektenzugehörigkeit’ bedachte, bei der Entscheidung möglicherweise eine Rolle gespielt und nach Meinung des Gerichts zu Recht zur Zurückweisung der Kaufinteressenten geführt habe.« Jetzt wurden die Damen am Richtertisch etwas unruhig und die Vorsitzende bedeutete dem renitenten Advokaten, dass sie es gar nicht gut finde, dass er in seiner Berufungsbegründung die Richter des Landgerichts mit Richtern der Nazizeit verglichen habe. »Ich bitte um Entschuldigung«, erwiderte der Anwalt, »wenn Sie dies als unschicklich empfanden. Aber wie soll man es denn vermeiden, sich an finstere Zeiten erinnert zu fühlen, wenn man liest, dass heutzutage in Deutschland Mitbürger bestimmter Glaubensrichtungen unter dem Beifall von Richtern wieder staatlich diskriminiert werden dürfen?« Die Vorsitzende Richterin Böhrenz blieb ungerührt und ihre junge Beisitzerin Dr. Wolter bedeutete von Zeit zu Zeit durch Kopfbewegungen, dass sie dem Anwalt genauso wenig folgen könne wie die Vorsitzende. Die dritte im Bunde, Richterin Diekmann, blickte mehr oder weniger missmutig vor sich hin. Weder Recht noch Gerechtigkeit Die Verhandlungsatmosphäre im Sitzungssaal 135 des Kammergerichts wurde an
diesem trüben Dezember-Vormittag von Minute zu Minute bedrückender. Die Stunde
der Wahrheit nahte. Es wurde nicht die Stunde der Gerechtigkeit. Nicht einmal
die Stunde des Rechts. Denn den Richterinnen ging es ersichtlich nicht um
Rechtsfindung anhand gesetzlicher Regelungen oder Präjudizien der
Rechtsprechung. Wie wären sie sonst auf die Idee verfallen, den Staat mit einem
privaten Grundstücksnachbarn zu vergleichen, der bei der Wahl seiner
Vertragspartner selbstverständlich nach Lust und Laune entscheiden kann, ohne
jemandem Rechenschaft schuldig zu sein? Und wie wäre sonst die Solidarität mit
den diskriminierenden Ausführungen der Kollegen vom Landgericht erklärbar? Den
Landwirten fiel der letzte Satz der Inschrift an der Wandtafel im Treppenhaus
ein. Richter helfen eben Richtern – auch auf Kosten des Rechts. Und der Anwalt
sann über die Frage nach, ob er es nur mit juristischer Unfähigkeit zu tun habe
oder mit kirchlicher Abhängigkeit, oder schlicht mit der Wirkung des jahrelangen
Trommelfeuers kirchlicher Sektenjäger. Merkten die Damen auf der Richterbank
nicht, dass sie gerade dabei waren, ein emotionales Vorurteil in ein
richterliches Urteil umzumünzen? Der Ungeist religiöser Intoleranz und
verfassungswidriger Ungleichbehandlung hatte den Gerichtssaal verdunkelt. Die historischen Reminiszenzen, die der Anwalt beim Hinausgehen murmelt,
helfen seinen Mandanten freilich wenig. Was sollen sie nun tun? Wieder
katholisch oder protestantisch werden, damit der Staat wieder bereit ist, mit
ihnen Verträge zu schließen? Einer stellt sarkastisch diese Frage. Eine Antwort
ist nicht nötig: Lieber verzichten sie auf diesen Wald, als sich erneut in die
Fänge kirchlicher Institutionen zu begeben, deren Inquisitionsgeist den Staat zu
verfassungswidriger Willkür verleitet und die Gerichte zur Verbiegung des Rechts
- ganz abgesehen vom Verrat an der Botschaft des Nazareners. Seinetwegen sind
sie ausgetreten. Seinetwegen werden sie ihren urchristlichen Weg weitergehen und
das innere Christentum leben, das von der veräußerlichten Machtkirche seit 1700
Jahren bekämpft wird. Man wird ja sehen, wer auf Dauer siegt. (C.
Sailer) Journal Das Friedensreich, Ausgabe Nr. 1/04 |
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