Tierschützer kämpfen vor Gericht gegen Jagdzwang
Darf man Tierfreunde zum Töten von Tieren zwingen?
„Es gibt hier grundsätzliche Rechtsfragen, die
nach einer höchstrichterlichen Entscheidung geradezu schreien.“ Während
der Vorsitzende Richter A. S. diese Worte aussprach, konnte ein
Wildschwein, das vor dem Gerichtsgebäude auf einer Karre lag, schon
lange nicht mehr schreien. Denn ein Jäger hatte es totgeschossen.
Der Keiler, ein prächtiges Tier von etwa zwei Zentner Gewicht, war zwei
Nächte zuvor bei völliger Dunkelheit in den Bauch geschossen worden. Das
tödlich verletzte Tier schleppte sich mit letzter Kraft in das
Eigenjagdrevier des Gutes Terra Nova bei Würzburg, wo es nach zehn
Stunden qualvollen Leidens verendete und erst am nächsten Tag gefunden
wurde.
Die Landwirte nahmen es kurzerhand mit zur Gerichtsverhandlung – als
anschauliches Beispiel dafür, weshalb sie das Ruhen der Jagd in ihrem
Revier beantragt haben und deshalb auch vor Gericht ziehen.
Das abgeknallte Wildschwein sollte an diesem Vormittag nicht der einzige
„Knalleffekt“ bleiben. Den nächsten steuerte der Anwalt der Kläger, Dr.
Christian Sailer, bei, als er die Richter fragte, ob einer von ihnen ein
Jäger sei. Denn wer selbst die Jagd ausübe, könne schwerlich objektiv
über das Begehren der friedvollen Landwirte entscheiden, auf ihrem
eigenen Grund und Boden nicht länger zur Jagd gezwungen zu werden. Als
die Richter sich weigerten, diese Frage zu beantworten, lehnte Sailer
sie vorsorglich wegen Befangenheit ab. Als dieser Antrag abgelehnt
wurde, ließ der Anwalt die Katze aus dem Sack: Er wisse, dass der
Vorsitzende Richter S. ein Jäger sei – und lehne deshalb konkret
ihn wegen Befangenheit ab. Als auch dieser Antrag abgebügelt wurde,
zogen der Anwalt und die Kläger unter Protest aus dem Gerichtsaal aus:
Die Entscheidung stehe offenbar schon längst fest; mit einer seriösen
Verhandlung sei unter diesen Umständen nicht mehr zu rechnen.
Mit den Klägern verließen auch etwa 100 Tierfreunde den Saal, die zuvor
mit gespannter Erwartung den Beginn einer juristischen Premiere verfolgt
hatten: Erstmalig in Deutschland versucht ein Grundstücksbesitzer, sich
dem behördlichen Jagdzwang zu entziehen. Man darf in Deutschland zwar
den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern, jedoch nicht den Kriegsdienst
in Feld und Flur gegen die wehrlose Kreatur. Und ein muslimischer
Metzger darf, unter Berufung auf seinen Glauben, Tiere bei vollem
Bewusstsein schächten, wie das Bundesverfassungsgericht erst wenige Tage
vor diesem Prozess festgestellt hatte. Ein friedliebender Mensch darf
aber unter Berufung auf sein Gewissen und seinen Glauben sich nicht
weigern, ein Tier zu quälen oder quälen zu lassen – sobald er ein
Grundstück innerhalb eines Jagdreviers besitzt.
Wie will man das logisch denkenden Menschen erklären – vor allem im
Ausland? Ein slowenisches und ein spanisches Fernsehteam waren eigens
angereist, um Antworten auf diese Frage zu finden. Die nach dem Prozess
abgegebenen Äußerungen der Behördenvertreter, die den Landwirten das
Ruhen der Jagd verweigern, ließen sich schlicht mit der dumpfen
Tradition des „Das hammer schon immer so gemacht“ zusammenfassen. Man
müsse eben die Gesetze einhalten.
Was sie aber nicht tun. Denn zu diesen Gesetzen gehört nun mal auch der
Artikel vier des Grundgesetzes: „Die Freiheit des Glaubens, des
Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Dieses Grundrecht, das im Fall des
muslimischen Metzgers über das Tierschutzgebot der Verfassung gestellt
wurde, blieb nach Auffassung des Vorsitzenden Richters und seiner
Kollegen x und y in diesem Fall außen vor. Das Gericht, ohne die
Klägerseite weiter tagend, versuchte es mit einem juristischen Trick:
Das Grundrecht gelte nur für natürliche Personen, nicht für den
klagenden landwirtschaftlichen Gewerbebetrieb. Dabei wurde schon vor
Jahrzehnten selbst dem katholischen Jungvolk „religiöse Betätigung“
zugeschrieben, wenn es Altkleider sammelte.
Statt rechtschaffenen Bürgern dieses Staates ihre Grundrechte
zuzugestehen, ergingen sich die Behörden in Horrorszenarien von
zahlenmäßig explodierenden Wildschweinhorden, die bei einem Ruhen der
Jagd ganze Wälder und Felder auffressen würden. Dass diese Spekulationen
fachlich nicht belegbar sind und zudem zahlreiche Widersprüche
aufweisen, juckte das Gericht nicht, das die Behördenaussagen rundweg
als „zutreffend“ einstufte. So war die skurrile Veranstaltung vor fast
leeren Plätzen rasch beendet.
Wer, von der ziemlich langweilig gewordenen Verhandlung angeödet, einen
Blick aus dem Fenster warf, konnte in der Herbstsonne hoch droben die
Marienfestung betrachten, zu deren Füßen das Würzburger
Verwaltungsgericht in schöner Symbolik errichtet wurde. Die Marienburg,
jahrhundertelang der Wohnsitz der Würzburger Bischöfe, steht für die
Macht der Kirche, die bis heute den Staat und somit auch große Teile der
Justiz beherrscht. Unter katholischer und lutherischer Flagge ist Tiere
töten und Tiere quälen eine pure Selbstverständlichkeit – jedoch nicht
unter dem Zeichen des Jesus, des Christus, auf den sich die friedvollen
Landwirte von Terra Nova berufen. Wie die ersten Christen lehnen sie
jegliche Gewalt ab; töten und verspeisen keine Tiere. Sie bauen ihre
Nahrungsmittel ohne Chemiegifte und Kunstdünger, aber auch ohne Mist und
Gülle an. Sie haben ein bundesweit einmaliges privates
Biotopverbundsystem errichtet, in dem auch Weidetiere wie Rinder und
Schafe eine neue Heimat gefunden haben – befreit von der Angst, eines
Tages vom Schlächter abgeholt zu werden.
Kirche, Behörden und Jägerlobby bilden noch immer einen fast
undurchdringlichen Filz. Insofern ist es bereits ein Erfolg, wenn der
scheinheilige Klüngel öffentlich sichtbar gemacht wird – noch dazu vor
ausländischen Fernsehkameras. Dazu gehört ein Richter, der Jäger ist und
es nicht zugeben will. Nach der Verhandlung stellte es sich heraus,
dass noch ein zweiter Richter (von drei) Jäger ist. Eine
schießwütige Minderheit, die in der Bevölkerung gerade einmal 0,3
Prozent ausmacht, stellt auf der Richterbank satte 66,6 Prozent – und
sieht darin aber keinen Grund, an der eigenen Objektivität zu zweifeln!
Zu diesem Klüngel gehört aber auch ein Landrat Waldemar Zorn, dessen
Landratsamt den Antrag auf Ruhen der Jagd abgelehnt hat, und der lange
Jahre der oberste Kolping-Bruder in der Diözese Würzburg war. Er lässt
die die Landwirte auf Terra Nova schon seit Jahren durch seine Beamten
schikanieren.* Er ist als Vorgesetzter der Jagdbehörde seines
Landkreises auch für die Turbulenzen verantwortlich, die in den letzten
Wochen immer wieder Aufsehen erregten: Wildschweinhorden, die z. B.
durch Veitshöchheim bei Würzburg rasten und erhebliche Sachschäden
anrichteten – aufgeschreckt durch einen hemmungslosen Jagdbetrieb, für
den zeitweise fast sämtliche Schonzeiten außer Kraft gesetzt wurden. So
wird die Sozialstruktur der Rotten zerstört, die Wildschweine vermehren
sich und sind kaum noch zu kontrollieren. In die Schuhe schieben will
man die Situation aber den Gegnern der Jagd ...
Wer noch selbst denken kann, der durchschaut das Spiel. Und er macht
sich vielleicht auch Gedanken, wenn er durch das Fenster des
Gerichtssaals die Kinder gesehen hat, die frühmorgens von ihren Müttern
in den Kindergarten im Nachbargebäude gebracht wurden. In was für eine
Welt wachsen diese Kinder hinein? In eine Welt der dumpfen „Tradition“,
in der das Tiere-Töten weiterhin zum Alltag gehört? In der weiterhin vom
„Weihnachtsfrieden“ gesprochen wird, während in den Wäldern Krieg
herrscht; in der Ochs und Eselein besungen werden, während man deren
Mitkreaturen brutal abknallt oder als Weihnachtsbraten verspeist? Oder
werden sie in einer Welt erwachsen werden, in der das Gewissen von
Menschen, die ein Mitgefühl mit allen Kreaturen der Schöpfung haben,
geachtet wird?
Der Rechtsstreit jedenfalls wird weitergehen – wenn es sein muss, bis
zum Europäischen Menschenrechtsgericht nach Straßburg.
Wer den friedlichen Landwirten helfen will, der kann Protestbriefe
schreiben an die Bayerische Staatskanzlei, zu Händen Herrn Minister
Eberhard Sinner, oder an den deutschen Bundespräsidenten Horst
Köhler.
* vgl.
http://www.steinadler-schwefelgeruch.de/buch_fortsetzung/terra_nova.html
Lesen Sie mehr zu diesem Prozess in der Broschüre
Wie in Würzburg das Recht verbogen wird
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