Das Weisse Pferd - Urchristliche Zeitung für Gesellschaft, Religion, Politik und Wirtschaft

Ausgabe 16/99

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Religiöse Minderheiten werden offiziell ausgegrenzt

Berlin - Hauptstadt der Intoleranz

Deutschland hat eine der freiheitlichsten Verfassungen der Welt. "Die Würde des Menschen ist unantastbar", heißt es in Artikel 1. Und die freie Religionsausübung wird in Artikel 4 vorbehaltlos gewährleistet. Nach den schlimmen Erfahrungen der 12jährigen Nazidiktatur schufen die Verfassungsväter 1949 einen umfangreichen Grundrechtskatalog und einen Rechtsstaat, der weltweit anerkannt ist und auch manch ausländischer Verfassung zum Vorbild wurde.

Das Rote Rathaus in Berlin
Das Rote Rathaus in Berlin - die neue und alte deutsche Hauptstadt befindet sich schon wieder auf Abwegen, abseits des Grundgesetzes

Doch die Deutschen selbst sind drauf und dran, das Erbe ihrer Väter wieder zu verspielen und eine freiheitliche Demokratie zu einer Gesinnungsdiktatur zu machen, in der die Weltanschauungs- und Religionsfreiheit praktisch nur mehr den Kirchen zugute kommen soll. Ein Musterbeispiel für diese verhängnisvolle Entwicklung ist der Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses vom 1.7.1999.

Nachdem das Parlament bereits im September vergangenen Jahres beschlossen hatte, dass die Berliner Regierung keiner religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die "im Sektenbericht als gefährlich und konfliktträchtig" bezeichnet wird, Räumlichkeiten bzw. Einrichtungen zur Verfügung stellen darf, die im Eigentum des Landes stehen, legte das Abgeordnetenhaus nunmehr mit folgendem Beschluss nach:

"Der Senat wird aufgefordert, alles in seiner Macht stehende zu tun, damit auch Einrichtungen, die in einer Rechtsform des Privatrechts geführt werden und an denen Berlin (unmittelbar oder mittelbar) mit weniger als 50 % beteiligt ist, künftig Vereinigungen und Organisationen, die sich als konfliktträchtige religiöse und weltanschauliche Gruppen oder Psychomarktanbieter oder Gruppen mit therapeutischem oder lebenshelfendem Anspruch betätigen und die für den Einzelnen potentiell konfliktträchtige Merkmale, Strukturen, Praktiken oder Gefahrenaspekte aufweisen, von der Vergabe von Räumen und Freianlagen ausschließen."

Wer diesen Polit-Kauderwelsch nach mehrmaligem Lesen verstanden und sich noch einen Funken freiheitlicher Gesinnung bewahrt hat, reibt sich die Augen: Nicht etwa verfassungswidrigen Gruppierungen wird die Tür gewiesen, sondern jeder Vereinigung, die man für "konfliktträchtig" hält. Darunter fällt

jeder, der gegenüber der herrschenden Meinung Widerspruch anmeldet, vor allem religiöse Minderheiten, die den Kirchen widersprechen und deshalb von diesen als "Sekten" etikettiert und von Staat und Gesellschaft diskriminiert werden. Das Berliner Abgeordnetenhaus war sich nicht zu schade, sich in die Kirchenkampagne gegen die religiöse Konkurrenz einspannen zu lassen. Offenbar erhoffen sich beide großen Parteien davon Stimmengewinne bei der im Oktober bevorstehenden Wahl. Das ist verwunderlich, da auch in Berlin die Kirchenbänke leer sind.

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Zum Teil dürfte es sich auch um ein psychologisches Problem handeln: Sündenböcke ermöglichen seit jeher eine billige Profilierung. Man benennt sie und grenzt sie aus und hat damit "schon etwas getan". Dass das Kriterium zur Ausgrenzung ausgerechnet "Konfliktträchtigkeit" heißt, ist für ein demokratisches Gemeinwesen, das naturgemäß von der Kontroverse lebt, besonders peinlich. Politiker, die Konflikte verbieten wollen, haben entweder vor eigenen ungelösten Konflikten Angst oder wollen von gesellschaftlichen Problemen ablenken wie Arbeitslosigkeit, Umweltzerstörung und Verfall der politischen Moral.

Die regierungsamtliche Intoleranz ist kein gutes Omen für die neue Hauptstadt, in der soeben ein Mahnmal für die Opfer vergangener Intoleranz errichtet wird.

Literatur:
Hubertus Mnyarek, Die neue Inquisition


 

 

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